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Bestimmt haben es viele schon erlebt: Man muss dringend zu einem Termin oder einer Verabredung und das Auto ist zugeparkt. Das ist sehr ärgerlich, dennoch sollten Sie nicht sofort Polizei oder Abschleppdienst rufen.

Immer mehr Menschen besitzen ein eigenes Auto, doch die Anzahl der Parkplätze kann bei der stetig wachsenden Zahl nicht mithalten.  Daher kommt es immer öfter vor, dass so manch verzweifelter Fahrer noch die kleinste Lücke ausfüllt oder vor einer Ausfahrt parkt.

Allerdings handeln Fahrer, die ihr Fahrzeug so abstellen, dass andere dadurch behindert werden, laut Gesetz in „verbotener Eigenmacht.“ Darunter fällt auch das Zuparken. Wenn Sie in dem Fall der Geschädigte, also Zugeparkte, sind, dürfen Sie diese Eigenmacht beseitigen. Das heißt: Sie dürfen das falsch abgestellte Fahrzeug entfernen lassen. Aber Achtung! Nicht immer sollten Sie gleich wutentbrannt zum Telefon greifen. Im Folgenden lesen Sie, wie Sie Ihr Auto am besten befreien können.

Zugeparkt auf einem Privatgrundstück

Als Privatgrundstück gilt natürlich Ihr eigenes Grundstück, oder beispielsweise auch ein Supermarktparkplatz. Gerade auf solchen überwacht meist ein privates Abschleppunternehmen die Parkplätze und nimmt Autos an den Haken, die beispielsweise außerhalb der Geschäftszeiten dort parken. Wurden Sie beim Einkaufen zugeparkt, sollten Sie zunächst kurz warten. Vielleicht kommt der Fahrer gleich zurück und musste nur schnell etwas besorgen.

Auf dem eigenen Grundstück kümmert sich weder Polizei noch Ordnungsamt um den Fall. Hier müssen Sie ein privates Abschleppunternehmen beauftragen. Die Kosten dafür trägt eigentlich der Falschparker, doch Sie müssen zunächst in Vorleistung gehen. Stellt sich später heraus, dass der Fahrer zahlungsunfähig ist, bleiben Sie eventuell auf den Kosten sitzen. Mussten Sie wegen eines dringenden Termins ein Taxi nehmen, können Sie die Kosten beim Fahrer als Schadenersatz geltend machen. Aber Vorsicht: Der Fahrer ist meist schwer zu ermitteln, da der Halter sich darauf berufen kann, nicht selbst gefahren zu sein.

Zugeparkt im öffentlichen Verkehrsraum

Versperrt ein Auto Ihre Ausfahrt, fällt dies bereits in den öffentlichen Verkehrsraum. Auch alle anderen Sackgassen an Straßen und auf öffentlichen Parkplätzen (falls nicht anders ausgeschildert) fallen in diese Kategorie. Hierbei sollten Sie ebenfalls einen kühlen Kopf bewahren und zunächst ein paar Minuten warten. Kommt der Fahrer nicht zurück, können Sie die Polizei oder das Ordnungsamt verständigen. Die Behörden bewerten die Situation und leiten alle weiteren Maßnahmen ein. Achtung: Wenn Sie beim Versuch, Ihr Fahrzeug eigenmächtig zu befreien, Schäden an dem fremden Auto verursachen, müssen Sie dafür aufkommen. Schätzen Sie Ihre Rangierkünste also vorher realistisch ein!

Zugeparkt: Allgemeine Tipps

  • Versuchen Sie anfangs, den Fahrer des Fahrzeuges zu finden. Meist will er nur schnell etwas erledigen und kommt in kurzer Zeit zurück.
  • Falls ein Zettel mit Name und Telefonnummer des Fahrers im Fahrzeug liegt, rufen Sie unbedingt dort an, bevor Sie andere Mittel ergreifen.
  • Hupen Sie auf keinen Fall, um den Falschparker herbeizuholen! Damit begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, da Hupen nur in Gefahrensituationen zulässig ist.
  • Notieren Sie Datum und Uhrzeit und machen Sie Fotos von der Situation (Kennzeichen müssen dabei gut erkennbar sein)