Gewährleistung Garantie Kulanz Mängelhaftung Beweislastumkehr Hersteller Händler Kunde

Oft werden die Begriffe Gewährleistung und Garantie in einen Topf geworfen und vermischt. Der Verbraucher weiß oft gar nicht, was nun für ihn Gültigkeit hat und welche Unterschiede bei Gewährleistung und Garantie bestehen. Wenn dann noch der Begriff „Kulanz“ fällt, sind die Meisten doch verwirrt. Wir erklären, welche Unterschiede bestehen.

Gewährleistung

Im Gegensatz zur Garantie ist die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben. Bei Neuwaren sieht der Gesetzgeber eine Zeit von 24 Monaten vor, bei Gebrauchtwaren 12 Monate.

Die Gewährleistung regelt, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden mangelfrei zu sein hat. Dies gilt auch, wenn z.B. ein Fahrzeug in der Werkstatt neue Bremsen oder ähnliches bekommen hat. Dann gilt: Die neuen Bremsen haben eine Gewährleistung von 24 Monaten (allerdings nur die Bremsen, nicht das gesamte Fahrzeug!).

Bemerkt der Verbraucher einen Mangel, der bereits bei Kauf der Ware vorhanden war, so kann er beim Verkäufer folgende Rechte durchsetzen:

  • Nacherfüllung
  • Anspruch auf Schadenersatz
  • Rücktrittsrecht
  • Minderung des Kaufpreises

Allerdings ist zu beachten: Man hat nicht sofort das Recht auf den Rücktritt vom Kauf! Der Verkäufer muss zunächst die Möglichkeit der Nacherfüllung erhalten. Dies kann durch Reparatur oder Neulieferung der Ware erfolgen. Nur wenn der Verkäufer der Nacherfüllung nicht nachkommt oder auch nach zweimaliger Nachbesserung der Mangel nicht behoben wird, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurück verlangen.

Beweislastumkehr

Viele werden noch nicht von der Beweislastumkehr gehört haben. Doch sie ist in der Gewährleistung fest verankert. Sie besagt folgendes:

In den ersten 6 Monaten nach Kauf der Ware muss der Verkäufer bei einer Reklamation eines Mangels nachweisen, dass dieser noch nicht zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden vorhanden war. Wird der Mangel nach über 6 Monaten durch den Kunden gemeldet, so greift die Beweislastumkehr und der Kunde ist in der Pflicht nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf der Ware bestand.

Garantie

Die Garantie bildet eine freiwillige Leistung des Verkäufers gegenüber dem Kunden. Garantiegeber können sein:

  • Hersteller der Ware (Herstellergarantie)
  • Verkäufer der Ware (Händlergarantie)
  • weitere Personen, die am Vertrieb beteiligt sind

Dabei kann sich der Garantiegeber zu folgenden Dingen verpflichten:

  • Erstattung des Kaufpreises
  • Nachbesserung oder Austausch der Ware
  • Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ware

Von einer zusätzlichen Garantie für die gekaufte Ware wird die gesetzliche Gewährleistung nicht betroffen. Der Kunde hat also die Möglichkeit, sowohl die normalen Mängelansprüche als auch die erweiterten Garantieansprüche geltend zu machen.

Ein Großer Unterschied zur Gewährleistung: Wird in der Garantievereinbarung ausgesagt, dass die Ware einen bestimmten Zeitraum (meist 1-2 Jahre) bei ordnungsgemäßer Nutzung funktioniert, so muss der eventuell entstandene Mangel nicht bereits bei Kauf der Ware entstanden sein. Hat der Kunde die Ware normal ge- / benutzt und das Gerät funktioniert in der Garantiezeit nicht mehr, so hat der Kunde Anspruch auf die in der Garantievereinbarung geregelten Rechte (Nachbesserung, Austausch oder Erstattung des Kaufpreises).

Beachten Sie: Meist sind Verschleißteile von der Garantie ausgeschlossen.

Kulanz

Die Kulanz ist, wie der Name bereits vermuten lässt, ebenfalls nicht gesetzlich geregelt. Der Händler oder der Hersteller entscheiden hier situationsabhängig, ob eine Nachbesserung, ein Austausch oder eine Minderung / Erstattung des Kaufpreises gewährt wird.

Zum Beispiel: Ihre Ware besitzt 1 Jahr lang Garantie des Händlers. Nach 1 Jahr und 1 Woche geht die Ware kaputt. Die Garantie ist also bereits seit einer Woche abgelaufen. Doch Nachfragen kann sich lohnen! Viele Händler sind bei kurzen Zeiträumen nach Garantieablauf kulant und reparieren oder ersetzen die Ware noch.

Bei Herstellergarantie entscheidet dies allerdings nicht der Händler, so auch bei Ford, sondern gibt den Fall direkt an den Hersteller weiter. Dieser kann dann entscheiden, ob der Händler nachbessern, den Preis mindern oder nachliefern kann.

Auf die Kulanz des Händlers oder Herstellers hat der Kunde allerdings keinerlei rechtlichen Anspruch!

Fazit

Zwischen Gewährleistung (Mängelhaftung), Garantie und Kulanz gibt es viele Unterschiede, die man beim Kauf von Waren unbedingt beachten sollte.

WICHTIG: Bei Kauf von Waren von Privatpersonen (z.B. über Ebay Kleinanzeigen) besteht keinerlei Gewährleistungs- oder Garantieanspruch! Privatpersonen sind von diesen gesetzlichen Pflichten gegenüber eines Käufers nicht betroffen. Prüfen Sie hier also ganz genau, bevor Sie die Ware bezahlen und mitnehmen.