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Eines der schlimmstes Szenarien für jeden Autofahrer: Das Fahrzeug wurde gestohlen. Doch die Situation kann noch unangenehmer werden, wenn Sie in Panik verfallen und nicht die richtigen Schritte unternehmen. Wir erklären kurz, wie Sie sich im Ernstfall verhalten sollten.

 

Die ersten Schritte

Bleiben Sie ruhig. Wenn Sie merken, dass Sie in Panik verfallen, atmen Sie zehn Sekunden ein und zehn Sekunden wieder aus. So konzentrieren Sie sich kurz auf etwas anderes.

Rufen Sie die Polizei an. Es muss nicht unbedingt die nächste Polizeiwache sein, auch unter der 110 wird Ihnen jemand weiterhelfen. Von der Polizei erfahren Sie auch, ob Ihr Fahrzeug vielleicht nur abgeschleppt oder umgesetzt wurde. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie mit Schritt 3 weitermachen.

Erstatten Sie eine Strafanzeige. Fahren Sie zur nächsten Polizeiwache, bringen Sie Fahrzeugschein und Personalausweis mit. Sollten Sie ein Ortungssystem im Fahrzeug verbaut haben, müssen Sie die Beamten darüber informieren. Beantworten Sie auch alle anderen Fragen der Beamten wahrheitsgemäß und so präzise wie möglich.

Melden Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ab. Bringen Sie den Fahrzeugschein zur Kfz-Zulassungsstelle mit und lassen Sie das Auto stilllegen. Sollte das Fahrzeug geleast oder finanziert sein, sind auch Leasinggeber oder die finanzierende Bank zu informieren.

Vergessen Sie nicht die Meldung bei der Versicherung

Informieren Sie Ihre Versicherung über den Diebstahl. Auch bei Ihrer Kfz-Versicherung sollten Sie nun auch möglichst bald vorstellig werden, um den Klau des Fahrzeuges zu melden. Am besten rufen Sie nach dem Besuch bei der Polizei schon einmal an und lassen sich über die weiteren Schritte informieren. Wenn Sie dann persönlich zur Versicherungsstelle gehen, benötigen Sie folgende Dinge: das Diebstahlprotokoll der Polizei, den Kfz-Brief, die Abmeldebestätigung und alle vorhandenen Autoschlüssel. Falls Sie über aktuelle Fotos oder Belege zu Werkstattterminen oder Zubehörkäufen verfügen, bringen Sie diese ebenfalls mit. Dies ist wichtig, da ein Sachverständiger den Wert Ihres Wagens schätzen muss, damit dieser Ihnen anschließend zurückerstattet werden kann.

Hinweis: Für Gegenstände, die sich im gestohlenen Fahrzeug befinden, übernimmt die Kfz-Versicherung keine Auszahlung des Wertes. Manche Dinge werden jedoch von der Hausratversicherung übernommen.