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Anhängerkupplungen (AHK) am Fahrzeug können in vielen Situationen hilfreich sein. Egal, ob Sie etwas Schweres mit einem Hänger ziehen müssen, mit einem Wohnwagenanhänger in den Urlaub oder Ihr Pferd zum nächsten Turnier bringen möchten – Anhängerkupplungen sind vielseitig einsetzbar. Auch der Fahrradtransport wird mit den Anhängerkupplungsträgern der Marke Thule zum Kinderspiel.

 

Was für Anhängerkupplungen gibt es?

Es gibt insgesamt drei Arten von Anhängerkupplungen:

  1. Starre Anhängerkupplung: Eine fest montierte, nicht einklapp- oder abnehmbare Anhängerkupplung, welche man für fast jeden Fahrzeugtyp nachrüsten oder direkt bei Neukauf des Fahrzeuges bestellen kann. Sie ist die meist verbreitetste und günstigste Variante.
  2. Abnehmbare Anhängerkupplung: Die abnehmbare Anhängerkupplung kann, wie der Name schon sagt, bei Bedarf am Fahrzeug angebracht oder auch wieder abgenommen werden. Sie eignet sich vor allem für Fahrer, welche nur gelegentlich Anhänger oder Fahrradträger transportieren. Ein klarer Vorteil gegenüber der starren AHK ist, dass sie die Optik des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt, wenn sie abgenommen wurde. Sie liegt preistechnisch in der Mitte der drei Varianten.
  3. Einklappbare Anhängerkupplung: Diese Variante wird ebenfalls fest am Fahrzeug montiert und lässt sich nicht abnehmen. Jedoch kann man sie durch wenige Handgriffe umklappen und sie verschwindet unsichtbar von außen unter dem Fahrzeug. Dies ist die perfekte Lösung für Kunden, die öfter Transporte durchführen, die Optik ihres Fahrzeuges jedoch nicht beeinträchtigen möchten, wenn sie einmal ohne Anhänger unterwegs sind, allerdings ist sie auch die teuerste der drei Varianten.

Gibt es veränderte Versicherungsbeiträge bei Fahrzeugen mit AHK?

Nein. Sie müssen sich keine Gedanken machen, ob Sie mit einer originalen oder nachgerüsteten AHK höhere Versicherungsbeiträge zahlen.

Muss man die AHK von einer Prüfstelle abnehmen und in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen?

Auch dies können wir verneinen, so lange es sich bei der Anhängerkupplung um ein Teil mit EU-Zulassung handelt. In unserem Autohaus finden Sie natürlich passende Anhängerkupplungen für Ihr Fahrzeug und wir montieren diese gerne für Sie. So können Sie sicher sein, dass das verbaute Teil über eine EU-Zulassung verfügt und nicht gesondert bei TÜV oder Dekra abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss.

Wie bestimme ich die zulässige Anhängelast meines Fahrzeuges?

Um Ihre zulässige Anhängelast zu bestimmen, können Sie einfach in den Teil I der Zulassungsbescheinigung Ihres Fahrzeuges schauen. Dort finden Sie folgende Informationen:

O.1: Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg

O.2: Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg

Für besondere Anhänger wie Boottransporter, Pferdeanhänger oder Wohnwagen gilt dieselbe Anhängelast wie für alle anderen Anhängsel auch. Möchten Sie solche schweren Lasten bewegen, benötigen Sie gegebenenfalls ein Kraftfahrzeug mit höherer zulässiger Anhängelast oder auch nur eine Anhängerkupplung mit höherem D-Wert.