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Reimporte

Seit einigen Jahren ist es auch in Deutschland gängig, dass Autohändler auf Reimporte zurückgreifen. Dies passiert nicht nur im Neuwagen- sondern auch im Gebrauchtwagenbereich.

 

Was sind Reimport?

Reimporte sind Fahrzeuge, welche in Deutschland für einen anderen europäischen Markt gebaut wurden. Nach Fertigstellung werden diese in das jeweilige Land exportiert und danach zurück nach Deutschland reimportiert. Dies hört sich erst einmal nach einem großen Aufwand und Mehrkosten an, jedoch erzielen Reimporte weit geringere Verkaufspreise. Der Grund dafür sind die geringeren Nettopreise im Ausland, welche entweder durch ein allgemein niedrigeres Preisniveau oder Unterschiede hinsichtlich der Versteuerung des Kfz-Kaufs erklärt werden können.

Privat oder beim Händler kaufen?

Eine wichtige Entscheidung steht bereits vor der Fahrzeugwahl an: Kaufe ich das Fahrzeug privat aus dem Ausland oder bei einem deutschen Händler? Wichtig hierbei ist, dass ein enorm hoher Verwaltungsaufwand bevorsteht. Sollten Sie das Fahrzeug privat kaufen, so müssen Sie sich um die Einlieferung nach Deutschland, die gesamten Papiere des Fahrzeuges, die Zulassung in Deutschland und die Versicherung kümmern. Des Weiteren kommt der Kaufvertrag bei Privatpersonen nach ausländischem Recht zustande, wovon auch die Dauer der Garantie betroffen sein kann. Die Sachmängelhaftung könnte gegebenenfalls auch nicht in Deutschland geltend gemacht werden, sondern muss im jeweiligen Land beantragt werden.

Sollten Sie sich für den Kauf beim Händler entscheiden, so hat dieser den gesamten Verwaltungsvorgang bereits erledigt. Sachmängelansprüche können so auch beim entsprechenden Händler in Deutschland geltend gemacht werden und der Vertrag inklusive der Garantie kommt nach deutschem Recht zu Stande.

Was sollten Sie beim Kauf beachten?

Egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen – achten Sie darauf, dass alle notwendigen Papiere vorhanden sind und Serviceheft und Garantiekarte beiliegen. Ansonsten könnten eventuell anfallende Sachmängel nicht geltend gemacht werden.

Wichtig ist, dass viele Ausstattungsmerkmale in Fahrzeugen für andere Märkte nicht denen in Deutschland entsprechen. Dies kann die Sicherheitsausstattung oder Komfortausstattungen betreffen. So kann  in warmen Ländern wie Spanien, auf Unterbodenschutz verzichtet werden, so dass das Fahrzeug nach ein paar Wintern beginnen kann zu rosten. Auch sind oft Bordcomputer und/oder Bedienungsanleitung nicht auf Deutsch einstellbar. Diverse Comfort-Pakete, die es in Deutschland beim Kauf eines Neuwagens dieser Marke zu bestellen gibt, sind in anderen Ländern nicht verfügbar.

Wie verhält es sich mit der Garantie?

Bei Ford wird ab dem Datum der Erstzulassung gerechnet. Die 2 Jahre Garantie auf das Fahrzeug gelten also bereits ab einer Zulassung im Ausland. Viele ausländische Händler lassen Fahrzeuge als Tageszulassung zu, um Prämien durch den Hersteller zu erhalten. Dadurch wird das Fahrzeug für den Endkunden auch noch einmal etwas günstiger. Jedoch können diese Fahrzeuge ebenfalls als Neuwagen verkauft werden. Da die Fahrzeuge in Deutschland neue Zulassungspapiere erhalten (egal ob bei Privatkauf oder Kauf beim deutschen Händler), ist das Datum der eigentlichen Erstzulassung nicht mehr ersichtlich. Sollten Sie also einen Reimport kaufen, fragen Sie immer nach dem tatsächlichen Erstzulassungsdatum, da Sie sonst eventuell eine böse Überraschung erleben könnten. So sind auch in unserer Werkstatt schon öfter Kunden mit Reimporten gekommen, die das Fahrzeug zwar erst vor einem Jahr kauften, jedoch die Erstzulassung schon über 2 Jahre zurücklag. Die Garantie greift in solchen Fällen nicht mehr. Die Gewährleistung (bei Kauf von einem deutschen Händler) ist davon nicht betroffen, deckt jedoch nur Schäden ab, die bei der Übergabe des Fahrzeuges schon bestanden haben und nicht gesehen wurden.

Bei Ford gibt es die Möglichkeit einer Gartantieerweiterung auf 5 Jahre. Jedoch muss diese bei einem Reimport direkt enthalten sein, da diese nicht nachträglich in Deutschland abgeschlossen werden kann.

Oft sind die Reimporte auf den ersten Blick nicht von den deutschen Fahrzeugen zu unterscheiden. Doch die Unterschiede werden beim Fahren schnell offensichtlich: Keine Sitzheizung im Winterpaket oder Lautsprecher von schlechterer Qualität.

Ob die Preisersparnis bei solchen Kompromissen Sinn macht, müssen Sie selbst entscheiden. Sollten Sie bei einem deutschen Händler ein Fahrzeug gekauft haben, welches sich als Reimport herausstellt, ohne dass Sie darauf hingewiesen wurden, so können Sie selbstverständlich von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Sollten Sie sich gegen einen Reimport entscheiden und Ihren Ford Neuwagen gern nach eigenen Wünschen zusammenstellen, so sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie zu all Ihren Fragen und finden für Sie die beste Lösung. Bei uns gibt es auch keine Reimporte unter den Gebrauchtwagen, so dass Sie sich sicher sein können, genau die Ausstattung zu bekommen, die Sie sich wünschen.