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Rot bedeutet stehen, Grün du kennst gehen: Das lernen wir alle schon im Kindergarten und es ist doch eigentlich alles klar geregelt oder? Doch bei vielen Autofahrern treten an Ampeln immer wieder Konflikte auf. Wie Sie sich richtig verhalten sollten, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

 

Alles geregelt

Laut der Straßenverkehrsordnung ist im offiziellen Amtsdeutsch von Signalgebern einer Lichtsignalanlage beziehungsweise von Lichtzeichenanlagen die Rede. Um dies zu vereinfachen verwenden wir allerdings den umgangssprachlichen Begriff „Ampel“.

Es gibt verschiedene Ampeln für Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer. Meist bestehen diese aus Lichtzeichen in den Farben Grün, Gelb und Rot. Für Straßenbahnen und Busse gibt es gesonderte Zeichen in Weiß mit verschiedenen Symbolen. Ampeln sind grundsätzlich vor den allgemeinen Verkehrsregeln, Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen zu beachten. Erst wenn die Ampeln ausgeschalten sind, treten diese Regeln in Kraft.

Die Bedeutung der Lichtsignale ist eigentlich klar: Rot verbietet das Weiterfahren, Gelb zeigt den Wechsel der Ampelphasen an und Grün gestattet die Weiterfahrt. Ganz so einfach ist es jedoch nicht. Wie verhalten Sie sich richtig bei den jeweiligen Ampelphasen?

Bei Rot

Eine rote Ampel untersagt die Weiterfahrt und es muss vor der Haltelinie gehalten werden. Ausnahmen bilden hier sogenannte Grünpfeile oder ein Verkehrsposten, der andere Anweisungen gibt. Der Grünpfeil ist eine Erweiterung der Ampel und erlaubt das Abbiegen nach rechts trotz rotem Lichtzeichen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Fahrer vorab an der Haltelinie angehalten hat und eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Es gibt natürlich noch einen Ausnahmefall: Nähert sich ein Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, sei es Polizei, Krankenwagen oder Feuerwehr, gilt: Sofort die Bahn frei machen! Hierzu kann es notwendig sein, dass das erste Fahrzeug an einer roten Ampel die Haltelinie überfahrt, um Platz zu schaffen – natürlich nur sehr vorsichtig.

Sollte keine dieser Ausnahmen Anwendung finden gilt: Wer die Haltelinie einer roten Ampel überfahrt begeht einen Rotlichtverstoß – und das kann teuer werden und Punkte kosten. Wer seinen Fehler bemerkt und sofort nach Überfahren der Haltelinie anhält und zurücksetzt, kann allerdings nur wegen Missachtung einer Haltelinie belangt werden. Daher wird bei Rotblitzern auch zwei Mal ein Blitz ausgelöst: Beim Überfahren der Linie und einer weiteren Lichtschranke, die sich weiter auf der Kreuzung befindet. Ein richtiger Rotlichtverstoß (bei Weiterfahrt und zweimaligem Auslösen des Blitzers oder wenn Sie von der Polizei erwischt werden) geht allerdings sehr ins Geld.

Beschreibung

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Ampel bei „Rot“ überfahren

90 €

1

 

… mit Gefährdung

200 €

2

1 Monat

… mit Sachbeschädigung

240 €

2

1 Monat

Am­pel bei schon länger als 1 Se­kunde leuch­tendem „Rot“ über­fahren

200 €

2

1 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich

… mit Gefährdung

320 €

2

1 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich

… mit Sachbeschädigung

360 €

2

1 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich

Nach rechts abbiegen, ohne vorher an einer Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist

70 €

1

 

… mit Gefährdung

100 €

1

 

… mit Verursachung eines Unfalls

120 €

1

 

Nach rechts abbiegen, ohne vorher an einer Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist, und dabei den Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behin­dern

100 €

1

 

 

Was machen Sie nun aber, wenn die Ampelanlage dauerhaft Rot anzeigt? Zunächst einmal ist eine angemessene Zeit abzuwarten, um zu prüfen, ob die Ampel tatsächlich defekt ist. Danach können sich die beteiligten Verkehrsteilnehmer verständigen, wer fahren darf. Dies muss mit eindeutigen Handzeichen geschehen, notfalls ist ein Passant um Hilfe zu bitten. Auf die Polizei müssen Sie nicht warten, jedoch muss jemand die defekte Anlage der örtlichen Polizeidienststelle melden.

Bei Gelb

Die gelbe Phase ist wohl die Umstrittenste: Einige Fahrer sehen sie als verlängerte Grünphase und drücken noch einmal richtig aufs Gas. Korrekt ist das allerdings nicht! Bei Gelb darf nur dann weitergefahren werden, wenn mittelstarkes Bremsen das Fahrzeug nicht mehr vor der Haltelinie zum Stehen bringen würde. Wer bei Gelb also stark bremst, handelt deshalb in aller Regel richtig. Wird dadurch ein Auffahrunfall verursacht, ist in den meisten Fällen der Fahrer des auffahrenden Fahrzeuges der hauptschuldige Unfallverursacher, da er keinen ausreichenden Sicherheitsabstand gewahrt hat.

Blinkt die Ampel gelb, zeigt dies an, dass die Anlage abgeschaltet ist. Es gelten dann die ausgewiesenen Verkehrszeichen oder, wenn keine vorhanden sind, die allgemeine Vorfahrtsregel (rechts vor links).

Bei Grün

Grünes Licht, freie Fahrt – oder? Nicht ganz, denn das grüne Signal entbindet nicht von der Sorgfaltspflicht. Befinden sich zum Beispiel noch Fahrzeuge oder andere Verkehrsteilnehmer aus der vorherigen Ampelphase auf der Kreuzung, haben sie zunächst Vorfahrt.

Würde die Weiterfahrt auch bei grünem Signal die Kreuzung blockieren, etwa durch Stau auf der gegenüberliegenden Seite, so ist auch hier hinter der Haltelinie abzuwarten – auch wenn Sie dadurch vielleicht noch eine Rotphase abwarten müssen.

Doch wir alle kennen auch das Szenario a la „Grüner wird’s nicht“ wenn der Vordermann bei grüner Ampel und freier Kreuzung nicht losfährt. Viele Autofahrer nutzen hier das Hupsignal, um den Vordermann zum Fahren aufzufordern. Das ist zwar naheliegend, jedoch nicht erlaubt. Zudem erlaubt das grüne Licht zwar die Weiterfahrt, verpflichtet aber nicht dazu. Der Träumer vor Ihnen handelt also nicht gesetzeswidrig. Hält man jedoch grundlos den Verkehr auf, kann man ebenfalls verwarnt werden.

Am besten einfach mal durchatmen, ein Lied im Radio mitschmettern und sich nicht aus der Ruhe bringen lassen. Wir wünschen gute Fahrt!