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Wer steht richtig?

Zu sehen ist ein Stau auf einer mehrspurigen Straße. Jetzt sind eigentlich alle Fahrzeuge, ob Auto, LKW oder Motorrad, verpflichtet die Rettungsgasse zu bilden. Jeweils  zwischen dem weitesten links gelegenen Fahrstreifen und dem rechts daneben. Fahrzeuge auf der linken Spur weichen nach links zur Leitplanke aus, alle anderen Spuren fahren weiter nach rechts.

 

 

Ab wann bilde ich die Rettungsgasse?

Steht man bereits im Stau, ist das Bilden der Rettungsgasse schon zu spät. Hört man bereits das Rettungsfahrzeug, kann das Bilden der Rettungsgasse Leben kosten, denn die Retter müssen warten, bis Platz geschaffen wurde. Wenn alle schon stehen wird es sehr schwer Platz zu schaffen!  Deshalb schon früh die Rettungsgasse bilden. Das gibt außerdem anderen noch die Möglichkeit es dem Vorbild nachzumachen. Empfehlenswert ist auch das Einschalten der Warnblinkanlage, um andere vor dem langsamen Verkehr zu warnen. Oft werden die Geschwindigkeiten falsch eingeschätzt und es kommt mitunter sogar zu tödlichen Auffahrunfällen. Die Warnblinkanlage kann davor schützen, sie erhöht die Alarmbereitschaft und Aufmerksamkeit. Besonders im Dunkeln oder nachts ist sie wichtig, da es dem Menschen genau dann besonders  schwer fällt Distanzen und Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen.

Das nicht Einhalten der Rettungsgasse ist eine Straftat, denn sie ist gesetzlich in der StVO vorgeschrieben. Für die genauen: im Paragraf 11 Absatz 2 der StVO. Und daraus geht hervor, dass Rettungsgassen nicht nur auf Autobahnen gebildet werden müssen, sondern auf allen mehrspurigen Außerortsstraßen.

Auf dem Seitenstreifen fahren?

Grundsätzlich gilt, den Standstreifen freizuhalten, nur im Notfall darf dieser befahren werden. Bspw. wenn man traffic-sign-6634_1280durch die Polizei dazu aufgefordert wird oder die Bildung einer genügenden Rettungsgasse ohne das Befahren des Standstreifens nicht möglich ist. Auch gibt es Verkehrsschilder, welche das Befahren nicht nur erlauben sondern anordnen.. Häufig untermalt durch den Zusatz: „Seitenstreifen befahren“.

Der Seitenstreifen ist hiermit eine normale Spur und das Rechtsfahrgebot greift. Bei einer Panne ist grundsätzlich auf den Seitenstreifen auszuweichen. Sollte er aber befahren sein, so gibt es dafür vorgesehene Nothaltebuchten. Das unzulässige Befahren des Seitenstreifens reicht von 10€ bis zu 195€ und einem Punkt für ein Wendemanöver, inklusive Unfall.

 

Rettungsgasse nicht befahren

Selbst wenn es verlockend erscheint die gebildete Rettungsgasse zu befahren. Sie ist nur für Polizei- und Hilfsfahrzeuge. Hilfsfahrzeuge können sein: Arzt-, Abschlepp-, Feuerwehrfahrzeuge und Krankenwagen. Selbst an engen Stellen, bspw. Baustellen ist die Rettungsgasse zu bilden, selbst wenn der Standstreifen dafür befahren werden muss!

Ähnliche Regeln zur Bildung der Rettungsgasse sind in der Schweiz, Tschechien, Ungarn, Österreich und Slowenien zu beachten. In diesen Ländern sind auch die Bußgelder meist höher als in Deutschland. Ein nicht Bilden der Rettungsgasse und damit behindern der Einsatzfahrzeuge kann bis zu 2.180€ kosten! Also besser sofort die Rettungsgasse bilden, wenn man in einen Stau fährt. In Deutschland fallen die Strafen sanfter aus. Keine vorschriftsmäßige Gasse: 200€ und 2 Punkte. Mit Behinderung sind es 240€, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Bei Gefährdung steigt die Strafzahlung auf 280€ und sollte es dadurch eine Sachbeschädigung geben sind es gar 320€, samt Punkte und Fahrverbot.

Rettungsgasse richtig bilden!

Nur mit dem frühzeitigen Bilden der Rettungsgasse können die Einsatzkräfte so schnell wie möglich am Unfallort sein und dort können Sekunden über Leben oder Tod entscheiden! Und selbst wenn es sonst niemand tut, Sie können als Vorbild dienen und dadurch andere Verkehrsteilnehmer auch dazu bewegen.